Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B

AGB

B2B

Präambel

0.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, unter denen wir unsere Tätigkeiten anbieten. Sie sind Bestandteil aller Aufträge und Verträge, das heißt des vorliegenden Auftrages und aller zukünftigen Aufträge, mit der Firma 4 Graphic and Design und aller daraus folgenden Dienstleistungen. Sie werden von dem Auftraggeber in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Abweichende AGB der internationalen und nationalen Auftraggeber werden nicht Vertrags- und Auftragsbestandteil.

0.2. Bei Vertrags- Auftragsabschluss bestehen keine zusätzlichen mündlichen Absprachen. Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

0.3. 4 Graphic and Design behält sich vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern, soweit dies erforderlich angemessen ist. Diese AGB werden als Druckversion sowie elektronisch unter www.4-graphic.com/agb durch 4 Graphic and Design zur Verfügung gestellt. Die elektronische Version ist bei Abweichungen vorrangig.

Teil 1 – Allgemein – Gültig für alle Leistungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Die Firma 4 Graphic and Design – nachfolgend Leistungsgeber genannt – erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Leistungsgeber ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch den Leistungsgeber bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

1.3. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Ein von uns gegenüber dem Kunden abgegebenes Angebot hat eine Gültigkeit von Zehn Tagen ab Zusendung, außer es ist eine abweichende Gültigkeit auf dem Angebot vermerkt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung des Angebots. Dies gilt auch, wenn ein Kunde von sich aus an uns herantritt und zur Abgabe eines Angebots auffordert.

2.2. Mit der Übermittlung eines weiteren Angebots durch uns an den Kunden verlieren die bisher unterbreiteten Angebote ihre Gültigkeit, sofern sie dasselbe Projekt betreffen.

2.3. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn der Leistungsgeber die schriftliche (per Post oder E-Mail) Bestätigung des Angebots vom Auftraggeber erhalten hat und im Zuge dessen eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übermittelt hat oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annimmt.

2.4. Eine mündliche Zusage des Kunden genügt nicht für einen Vertragsabschluss.

2.5. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag, durch Angebot oder Auftragsbestätigung, beschrieben.

2.6. Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.7. Angebote von 4 Graphic and Design in Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben, sonstigen Druckschriften und Onlineanzeigen sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

2.8. 4 Graphic and Design behält sich Verbesserungen oder Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen vor, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet.

§ 3 Auftragsablauf

3.1. Nach Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung durch 4 Graphic and Design, nimmt 4 Graphic and Design die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf.

3.2. Die Musterentwürfe werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des Entwurfs, Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder kann, bei absolutem Nichtgefallen des Entwurfs, ein Zweitmuster fordern.

3.3. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des Regelstundensatzes.

§ 4 Frist- und Terminabsprachen

4.1. Liefertermine und Terminabsprachen bedürfen der Vereinbarung.

4.2. Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.

4.3. Ist für die Leistung von 4 Graphic and Design die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit bzw. der Leistungszeitraum um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

4.4. Bei Verzögerungen infolge von:

  • Änderungen des Auftrags nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber,
  • unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie 4 Graphic and Design nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  • Probleme mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

so verlängert sich die Lieferzeit oder der Leistungszeitraum entsprechend.

4.5. Sollte infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für den Leistungsgeber unabwendbarer Umstände das nicht oder nicht fristgerechte Erbringen der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgen, treten für 4 Graphic and Design keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

4.6. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

4.7. Werden vom Auftraggeber die für die Umsetzung des Projektes benötigten Unterlagen und Dateien nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, insbesondere wenn dieser Umstand eine Finalisierung des Projektes wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist 4 Graphic and Design berechtigt, den Vertrag und sämtliche Vereinbarungen aufzulösen. Die bis dahin erbrachte Leistungen werden nach Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.

§ 5 Die Abnahme

5.1. 4 Graphic and Design teilt dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann.

5.2. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigenderweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

5.3. Aufträge, die nicht in die Bereiche Website Gestaltung, Grafik- und Printdesign, Onlinemarketing und Social Media fallen, sind von der Abnahme durch den Auftraggeber nicht betroffen, da eine solche Abnahme in diesen Fällen mangels visuellen Ergebnisses nicht möglich ist. In diesen Fällen wird der Auftraggeber von 4 Graphic and Design in geeigneter Weise (z.B. Berichte) über die Durchführung der Leistungen informiert.

5.4. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (In der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch 4 Graphic and Design – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig und durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Dies gilt auch für Abonnement-Abrechnungen, die in der Regel monatlich erfolgen. Nach dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug.

6.2. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge…

  • des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  • von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  • von Aufwand für Lizenzmanagement,
  • in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
  • außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

6.3. 4 Graphic and Design ist berechtigt, bei größeren Projekten Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt zu verlangen.

6.4. Gelten bei einem Projekt, laut Angebot, gesondert festgelegte Zahlungsbedingungen, ist bei übermäßiger Verzögerung durch den Kunden, seit Projektstart (ab 3 Monate) unabhängig von einer solchen Vereinbarung der gesamte Rechnungsbetrag schon vor Projektabschluss fällig.

6.5. Sofern der Auftraggeber zusätzliche, über das Angebot hinausgehende Wünsche hat, kann 4 Graphic and Design den Mehraufwand gesondert nach Regelstundensatz abrechnen.

6.6. Zusätzlich zu der getroffenen Vereinbarung werden 4 Graphic and Design folgende Auslagen erstattet, welche jedoch vorher mit dem Auftraggeber besprochen und schriftlich vereinbart werden müssen:

  • Reisekosten / Fahrtkosten
  • sonstige Auslagen wie zum Beispiel Lizenzkosten für Stockbilder

6.7. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt, wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6.8. Der Kunde muss damit rechnen, dass 4 Graphic and Design Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann 4 Graphic and Design Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich 4 Graphic and Design das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor.

7.2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann 4 Graphic and Design – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung heraus verlangen.

7.3. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit unseren Forderungen ist nur dann möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.4. Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.

§ 8 Kündigung

8.1. Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail). Teilkündigungen sind zulässig, soweit sie eine vollständige Leistungsphase betreffen.

8.2. Hat der Auftraggeber den Kündigungsgrund zu vertreten, haben wir Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen. Den Parteien bleibt vorbehalten, niedrigere bzw. höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

8.3. Abonnement-Leistungen können jederzeit ohne Angaben von Gründen mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende eines Monats gekündigt werden.

8.4. Bei Pflegeverträgen kann der Auftraggeber frühestens 11 (Elf) Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 (Zwölf) Monate, wenn er nicht 1 (Einen) Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

8.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 9 Unsere Haftung und Haftungsbegrenzung

9.1. 4 Graphic and Design haftet für fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung und Mangelfreiheit der vertraglichen Leistungen.

9.2. 4 Graphic and Design haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 4 Graphic and Design nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt 4 Graphic and Design hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

9.3. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 10 Datenschutz

10.1. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

10.2. Sobald Daten an 4 Graphic and Design – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

10.3. Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Wir verarbeiten personenbezogene Daten unter den Vorgaben der Verordnung 2016/679 der EU – die sogenannte Datenschutzgrundverordnung.

10.4. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch 4 Graphic and Design selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von 4 Graphic and Design an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

10.5. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch 4 Graphic and Design entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. 4 Graphic and Design kann sie zu Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

10.6. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

10.7. 4 Graphic and Design weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 11 Vertrauliche Informationen und Geheimhaltung

11.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Vertragspartners vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

11.2. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere alle während der Dauer des Auftrags in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form oder über Datenträger ausgetauschte Informationen, dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse und Betriebsgeheimnisse. Als vertrauliche Informationen gelten auch Kenntnisse und Informationen über die Tätigkeit und Projekte der jeweils anderen Partei.

11.3. Nicht vertraulich (offenkundig) sind Informationen, die:

  • schon vor Beauftragung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt wurden
  • aufgrund zwingender Vorschriften öffentlichen Stellen zugänglich zu machen sind
  • von dem jeweils überlassenden Vertragspartner schriftlich als nicht vertrauliche Information freigegeben wurden.

11.4. Die Beweislast hinsichtlich der Offenkundigkeit von Informationen aus einem oder mehreren der vorgenannten Gründe trägt der Verwerter dieser Informationen. Sofern geheime Informationen rechtmäßig offenkundig werden, erlischt hinsichtlich dieser Informationen die Vertraulichkeit.

11.5. Alle Rechte einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum der vertraulichen Informationen bleiben beim informierenden Vertragspartner. Dokumente und andere körperliche Träger der ausgetauschten Informationen sind nach Auftragsbeendigung samt all ihrer Vervielfältigungen unverzüglich und unaufgefordert an den Vertragspartner zurückzugeben. Elektronisch gespeicherte Daten sind zu löschen. Ausgenommen hiervon sind lediglich regelmäßig automatisch erzeugte elektronische Sicherungskopien. Jedoch dürfen auch diese nicht vom jeweils anderen verwertet werden. Auf schriftliches Verlangen sind auch während der Auftragsdurchführung vertrauliche Informationen samt ihren Kopien zurückzugeben bzw. zu löschen.

§ 12 Rechtskonformität

12.1. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von 4 Graphic and Design ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität, wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden kann und darf; dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web und Social Media Kampagnen. 4 Graphic and Design empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen.

12.2. 4 Graphic and Design wird den Auftraggeber auf für 4 Graphic and Design erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Besteht der Auftraggeber entgegen dem Hinweis seitens der auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet 4 Graphic and Design nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Auftraggeber 4 Graphic and Design von Ansprüchen Dritter frei.

§ 13 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

13.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von 4 Graphic and Design, 58791 Werdohl, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat. Die Agentur behält sich vor, ihre Ansprüche an dem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

13.3. Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

13.4. Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen 4 Graphic and Design nur nach Zustimmung von 4 Graphic and Design auf Dritte übertragen.

13.5. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur

§ 14 Sonstige Vereinbarungen

14.1. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen und Nebenabreden sind gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen.

14.2. Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers beauftragen.

14.3. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.

§ 15 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

15.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15.2. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.

15.3. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten

Teil 2 – Webdesign – gültig für alle Web-Dienstleistungen

§ 1 Webdesign: Unsere Leistungen und rechtliche Pflichten des Auftraggebers

1.1. Wir kreieren und erstellen technisch und visuell aufwendige Websites. Art und Umfang unserer Leistungen richten sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung und ggf. sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Diese werden sich in der Regel aus dem von uns unterbreiteten Angebot ergeben. Neben verschiedenen Leistungspaketen besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, unsere Leistungen auf Dauer (z. B. zur Wartung der Website) zu abonnieren.

1.2. Die Einzelheiten zu den möglichen Komponenten unserer Tätigkeit ergeben sich aus unserem Online-Auftritt (www.4-graphic.com), sowie aus dem jeweils dem Auftraggeber unterbreiteten Angebot.

1.3. Nachträgliche Änderungswünsche durch den Auftraggeber, die nicht Bestandteil des von uns unterbreiteten Angebots sind, hat der Auftraggeber gesondert zu vergüten. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit 4 Graphic and Design schriftlich darauf hingewiesen hat.

1.4. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir nicht für die Inhalte einer von uns erstellten Website verantwortlich. Wir erstellen daher keine Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.). Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir für die Fertigstellung einer Website auf derartige Inhalte angewiesen sind. Eine verzögerte Zurverfügungstellung dieser Inhalte durch den Auftraggeber kann zu Verzögerungen bei der Fertigstellung einer Website führen, wofür in einem solchen Fall allein der Auftraggeber verantwortlich ist.

1.5. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  • Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  • Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  • Prüfpflichten bei Linksetzung;
  • Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
  • Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  • Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte & Lizenzschlüssel).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sollte 4 Graphic and Design ein Schaden erwachsen, weil der Auftraggeber die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist 4 Graphic and Design berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  1.  

1.6. Die maximale Begrenzung bei Bildreferenzen liegt bei 50 Bildern. Bei Überschreitung dieser Grenze kann 4 Graphic and Design den Mehraufwand gesondert nach dem Regelstundensatz abrechnen.

§ 2 Webdesign: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Zu diesen Inhalten zählen unteranderem Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

2.2. Die einzubindenden Texte sind dem Anbieter in folgender Form zur Verfügung zu stellen:

  • als Druckseiten (elektronisch verwendbare Qualität)
  • digital im Dateiformat

2.3. Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in folgender Form zur Verfügung stellen:

  • Ausdrucke/Fotoabzüge in elektronisch verwendbarer Qualität
  • digital im Dateiformat

2.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, 4 Graphic and Design die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Basismaterialien und Inhalte spätestens unmittelbar nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung zu stellen.

2.5. Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er versichert 4 Graphic and Design, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt.

2.6. Nach Entwicklung eines Konzeptes der Website durch 4 Graphic and Design, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Konzept durch schriftliche Erklärung zu genehmigen. (per Brief oder E-Mail)

2.7. Nach Erstellung eines Entwurfs der Website durch 4 Graphic and Design, der den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen durch schriftliche Erklärung zu genehmigen. (per Brief oder E-Mail)

2.8. Soweit 4 Graphic and Design dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit 4 Graphic and Design keine Korrekturaufforderung erhält.

2.9. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahlkompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

2.10. Wenn 4 Graphic and Design dies für erforderlich hält, stellt der Auftraggeber eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

2.11. Wenn Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität die z.B. bei einer Website auftreten können, durch den Auftraggeber gefunden werden oder dieser in Kenntnis davon gesetzt wird, muss der Auftraggeber 4 Graphic and Design unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation, sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

2.12. Der Auftraggeber ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 3 Webdesign: Nutzungsrechte und Lizenzschlüssel

3.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, räumt 4 Graphic and Design dem Auftraggeber nach der vollständigen Bezahlung, aller Leistungen, ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck ein. Dies bedeutet, wenn Webart-Media Leistungen zur Gestaltung einer Internetpräsenz erbrachte, so ist die Nutzung dieser Weblösung durch den Auftraggeber auf eine Verwendung im Internet beschränkt.

3.2. Ungeachtet dessen stellt 4 Graphic and Design in manchen Fällen kostenpflichtige Lizenzschlüssel von Drittanbietern dem Auftraggeber für die Dauer des Geschäftsverhältnisses unentgeltlich zur Verfügung. Dies trifft zumeist bei der Verwendung von kostenpflichtigen Plugins und Entwicklungen bei CMS Systemen (zum Beispiel „Mehrsprachen Erweiterung“ in WordPress) zu. Wenn in diesen Fällen der Auftraggeber das Geschäftsverhältnis mit 4 Graphic and Design löst, so erlischt mit sofortiger Wirkung das unentgeltliche Nutzungsrecht des Auftraggebers an den betreffenden Lizenzschlüsseln. Dies kann zur Folge haben, dass die Internetpräsenz des Auftraggebers nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Um dem entgegen zu wirken, hat der Auftraggeber nach der Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit 4 Graphic and Design die Möglichkeit, eine dauerhafte Nutzung des betreffenden Lizenzschlüssel von 4 Graphic and Design zu erwerben.

3.3. 4 Graphic and Design kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüberhinausgehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

3.4. Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird 4 Graphic and Design vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber 4 Graphic and Design zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

3.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 4 Graphic and Design über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzten der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder 4 Graphic and Design dabei zu unterstützen.

3.6. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von 4 Graphic and Design z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er 4 Graphic and Design unverzüglich darüber informieren.

§ 4 Webdesign: Webhosting und Domain

4.1. Im Bereich Webhosting und Domain tritt 4 Graphic and Design als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selbst oder nach Bevollmächtigung von 4 Graphic and Design im Wege des Providers veranlasst werden.

4.2. Beantragt der Auftraggeber die Vermittlung einer .de Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständigen „DENIC eG“ (= DeutscheDomainvergabestelle) einzuhalten. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG für die Domainregistrierung sind einsehbar unter www.denic.de.

4.3. Für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend. Über diese wird sich der Auftraggeber informieren und sie akzeptieren.

4.4. 4 Graphic and Design hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininhaber ist für die bereitgestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich.

4.5. Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.

4.6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und Domain direkt über den Hosting Anbieter.

4.7. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, ausgenommen 4 Graphic and Design wird dazu beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von 4 Graphic and Design gesondert verrechnet.

§ 5 Webdesign: Schutz der Rechte Dritter, Verantwortlichkeit und Haftung des Auftraggebers

5.1. 4 Graphic and Design ist nicht dafür verantwortlich zu überprüfen, inwieweit die von dem Auftraggeber uns zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos etc.) bei einem Einstellen ins Internet Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

5.2. Der Auftraggeber ist daher allein dafür verantwortlich, etwaig notwendige Nutzungsrechte und sonstige Zustimmungen von den Rechteinhabern dieser Inhalte zu erwerben.

5.3. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote und die guten Sitten verstoßen, sowie keine Rechte Dritter verletzt werden.

5.4. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist 4 Graphic and Design berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber haftet für die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergebenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.

5.5. Der Auftraggeber stellt uns hiermit von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen gleich welcher Art frei, die von Dritten wegen der von dem Auftraggeber uns zur Verfügung gestellten Inhalte uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies beinhaltet die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie Gerichtskosten.

5.6. Der Auftraggeber haftet daher auch für alle von ihm eingestellten Inhalte, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

§ 6 Webdesign: Verwendung der Auftragsergebnisse für Eigenwerbung, Name des Kunden als Referenz

6.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass 4 Graphic and Design Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

6.2. Der Auftraggeber räumt 4 Graphic and Design das Recht ein, das Logo von 4 Graphic and Design in die Websites des Auftraggebers, im Regelfall Impressum, einzubinden und diese mit der Website von 4 Graphic and Design zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

§ 7 Webdesign: Aufschiebende Bedingung und Log-In-Daten

7.1. Der Auftraggeber erhält von uns die Log-In-Daten zur weiteren Verwendung und Pflege der von uns erstellten Website, sobald die sich aus dem jeweiligen Auftrag resultierende Rechnungen vollständig bezahlt ist.

7.2. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, 4 Graphic and Design über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. 4 Graphic and Design geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

§ 8 Webdesign: Gewährleistung und Mängel

8.1. 4 Graphic and Design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

8.2. 4 Graphic and Design verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei verschuldeter Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Preises oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

8.3. 4 Graphic and Design weist ausdrücklich darauf hin, dass die für den Auftrag eingesetzte oder verwendete Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. 4 Graphic and Design haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufen werden.

8.4. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

8.5. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

8.6. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber 4 Graphic and Design binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei 4 Graphic and Design innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 9 Webdesign: Unvorhersehbare Ereignisse

9.1. Kann geplantes Webdesign aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Ausfall von Veranstaltung, Auftreten einer Pandemie o.Ä.) nicht fertiggestellt werden, behält sich 4 Graphic and Design das Recht vor den bis dahin benötigten Zeitaufwand regulär abzurechen.

Teil 3 – Grafik / Print – gültig für alle Grafikdesign und Printdesign Leistungen

§ 1 Grafik / Print: Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1.1. Der 4 Graphic and Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

1.2. Sämtliche Arbeiten von 4 Graphic and Design, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

1.3. Ohne Zustimmung von 4 Graphic and Design dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

1.4. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Grafik / Print: Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster

2.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind auf Verlangen 4 Graphic and Design Korrekturmuster vorzulegen.

2.2. Die Produktion wird von 4 Graphic and Design nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist 4 Graphic and Design berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. 4 Graphic and Design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe § 9 Teil 1 Allgemein und § 4 Teil 3 Grafik / Print.

2.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind auf Verlangen 4 Graphic and Design eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die 4 Graphic and Design auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

§ 3 Grafik / Print: Druckdateien / Werbemittel

3.1. 4 Graphic and Design lässt Werbemittel über Drittanbieter drucken. Innerhalb von 7 Tagen – ab Anlieferung beim Auftraggeber oder bei 4 Graphic and Design selbst – müssen sämtliche Werbemittel zurückgesendet werden, um diese stornieren zu können. Wird diese Frist vom Auftraggeber nicht eingehalten, haftet 4 Graphic and Design nicht für diese Werbemittel. Der Auftraggeber muss die Werbemittel komplett zahlen. Hat der Auftraggeber die Werbemittel freigegeben, haftet 4 Graphic and Design nicht weiter für inhaltliche Fehler o.ä.

§ 4 Grafik / Print: Gewährleistung, Haftung

4.1. Sofern 4 Graphic and Design Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt 4 Graphic and Design hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von 4 Graphic and Design zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

4.2. 4 Graphic and Design haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. 4 Graphic and Design ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

4.3. 4 Graphic and Design haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. 4 Graphic and Design ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese 4 Graphic and Design bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

§ 5 Grafik / Print: Unvorhersehbare Ereignisse

5.1. Kann geplantes Grafik- und/oder Printdesign aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Ausfall von Veranstaltung, Auftreten einer Pandemie o.Ä.) nicht fertig gestellt werden, behält sich 4 Graphic and Design das Recht vor die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung regulär abzurechen.

Teil 4 – Marketing – gültig für alle Marketing- und Social Media-Leistungen

§ 1 Marketing: Vertragsgegenstand

1.1. 4 Graphic and Design erbringt aufgrund des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages Leistungen mit unterschiedlichen Leistungsumfang im Bereich Social Media Marketing und Marketing.

1.2. Der Leistungsumfang wird auf den Bedarf des Auftraggebers abgestimmt und individuell vertraglich, zum Beispiel durch eine Auftragsbestätigung, geregelt.

1.3. Die Erreichbarkeit und der volle Umfang der Leistung von Drittanbietern oder die Fortführung von Leistungen des Drittanbieters, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung von 4 Graphic and Design. 4 Graphic and Design übernimmt hierfür auch keine Garantie.

1.4. Die Ausführung des Auftrags durch 4 Graphic and Design erfolgt erst nach Erhalt aller erforderlichen Informationen und Daten.

1.5. 4 Graphic and Design ist berechtigt, Dritte mit der der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Verpflichtungen zu beauftragen.

1.6. Soweit auf Wunsch des Kunden Entwürfe, Konzepte, Texte, Fotos / Bilder, und Ähnliches erstellt oder Besprechungen und Meetings mit dem Auftraggeber abgehalten werden sollen, so sind diese nach Aufwand (aktueller Regelstundensatz) zzgl. Kilometerpauschale (0,50€/km) netto zu vergüten, wenn zuvor keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

§ 2 Marketing: Mitwirkung des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber stellt 4 Graphic and Design aussagekräftige Informationen über das Unternehmen, deren Produkte und das von ihm bediente Marktsegment zur Verfügung und teilt 4 Graphic and Design sämtliche bekannten Umstände mit, die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind.

§ 3 Marketing: Budgetplanung und Zahlungsoptionen

3.1. Für die Kosten der Werbeanzeige wird durch den Auftraggeber mit 4 Graphic and Design ein Limit pro Monat netto vereinbart und darf dieses nicht überschreiten.

3.2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, das Limit für die Kosten der Werbeanzeigenkampagnen oder die maximalen „costs per click“ herauf- oder herabzusetzen. Die Änderung des Limits oder der maximalen „costs per click“ sind 4 Graphic and Design durch Angabe der neuen Budgethöhe pro Intervall per Brief oder E-Mail anzuzeigen.

3.3. 4 Graphic and Design erhält keine prozentuale Beteiligung am Media Budget.

3.4. Die Bezahlung des Mediabudgets erfolgt direkt durch den Anbieter (z.B. Facebook, Instagram, Google AdWords, …) von einem vom Auftraggeber zu benennendem Konto. Alternativ erfolgt die Bezahlung per Kreditkarte.

3.5. Sollten durch fehlende Kontodeckung bzw. unzureichende Kreditkartendeckung Budget-Lücken entstehen, bringt dies den Verlust der Anzeigenpositionen und einen Stillstand der durch 4 Graphic and Design in diesem Bereich zu leistenden Tätigkeiten mit sich.

3.6. Bei Verwaltung / Abrechnung des Media Budgets durch 4 Graphic and Design wird eine Handling-Fee in Höhe von drei (3) Prozent (%) des Media Budgets erhoben. Die Handling-Fee kann in Abhängigkeit von der Budget-Höhe angepasst werden. Die Media Budgets müssen in diesem Fall monatlich im Voraus an 4 Graphic and Design überwiesen werden.

§ 4 Marketing: Leistung von Drittanbietern

4.1. Muss 4 Graphic and Design zur Erfüllung des Auftrags des Auftraggebers Verträge mit Drittanbietern (z.B. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen oder anderen Anbietern) abschließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Stellvertretung des Auftraggebers.

4.2. 4 Graphic and Design erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. 4 Graphic and Design ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 4 Graphic and Design hierzu Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von 4 Graphic and Design abgeschlossen werden, sind 4 Graphic and Design die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

4.4. 4 Graphic and Design ist verpflichtet, vom Auftraggeber erhaltene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.

§ 5 Marketing: Haftung

5.1. Soweit für die Erbringung unserer Leistungen der Auftraggeber Dokumente, Texte und Bildinhalte zu übermitteln hat, sind diese zuvor vom Auftraggeber gegen evtl. Datenverlust abzusichern. Im Fall eines solchen Datenverlustes verpflichtet sich der Auftraggeber die Daten nochmals unentgeltlich zu übermitteln.

5.2. Die Erfüllung des Vertrags ist nicht an einen Erfolg (z.B. 1. Platz bei Google für ein Keyword o.ä.) gebunden. 4 Graphic and Design erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und auf Basis der 4 Graphic and Design zugänglichen Informationen, es gibt jedoch keine Erfolgsgarantie. Rechnungen sind auch nach nichteintretendem Erfolg zu begleichen.

5.3. 4 Graphic and Design haftet in keinem Fall für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte oder Leistungen. Außerdem haftet 4 Graphic and Design auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.

§ 6 Marketing: Rechtliche Prüfungs- und Sorgfaltspflichten

6.1. Sollte eine Werbeanzeige aufgrund eines rechtsverletzenden Keywords abrufbar sein, was z.B. bei dem Internetdienst Google AdWords auch dann möglich ist, wenn dieses Keyword nicht gebucht worden ist (bei Keyword-Optionen „weitgehend passend“ oder „Wortgruppe“), wird 4 Graphic and Design das betreffende Keyword unverzüglich nach Kenntnisnahme (während der üblichen Geschäftszeiten) von der Anzeigenkampagne ausschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, 4 Graphic and Design unverzüglich in Textform von einer möglichen Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen, sobald der Auftraggeber Kenntnis erhalten hat, z.B. durch einen Hinweis des Rechtsinhabers.

§ 7 Marketing: Unvorhersehbare Ereignisse

7.1. Kann geplanter Content aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Ausfall von Veranstaltung, Auftreten einer Pandemie o.Ä.) nicht gepostet werden, behält sich 4 Graphic and Design das Recht vor, den dafür bis zum Eintreten des Ereignis bereits benötigten Zeitaufwand regulär abzurechen.

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